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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 01.10.2011

Allgemeines
Mit einer Bestellung erkennt der Käufer unsere allge­meinen Geschäftsbedingungen an. Abweichungen von unseren Verkaufs- und Zahlungsbedingungen, insbe­sondere Bedingungen des Käufers, gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen keine Regelung getroffen ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Käufer erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen, spätestens jedoch mit Empfang unserer Ware oder sonstigen Leistungen, mit der Geltung dieser Bedingungen - auch für etwaige Folgegeschäfte - einver­standen.

Der Geltung abweichender Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden.

Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Kaufvertrag kommt erst zustande durch unsere schriftliche Auftrags­bestätigung oder durch die Ausführung des Auftrages.

Datenschutz
Mast Diagnostica GmbH verarbeitet personenbezogene Daten zur Bearbeitung von Bestellungen und bei Anforderungen von Informationsmaterial. Die vom Nutzer angegebenen Daten werden dabei gespeichert (Name, Adressdaten, Datum und Bestellung bzw. Buchungsdaten). Zu Zwecken der Auftragsbearbeitung, Abrechnung und Buchhaltung etc. werden die Daten in Datenbanken abgelegt.

Keinerlei Daten werden an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Erfüllung vertraglicher Pflichten oder die Verfol­gung vertraglicher Ansprüche macht dies notwendig.

Preise
Aufträge werden von uns zu den jeweils gültigen Preisen ausgeführt. Die Preise verstehen sich ab Lager Reinfeld.

Lieferung
Bei einem Auftragswert unter € 300,00 netto wird eine Versandkostenpauschale in Höhe von € 12,00 zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Reagenzien und Verbrauchs-material ab einem Auftragswert von € 300,00 netto werden innerhalb Deutschland frachtfrei, ins Ausland frachtfrei deutsche Grenze geliefert.

Versandweg und Versandart werden von uns gewählt. Etwaige Wünsche des Käufers werden dabei nach Mög­lichkeit berücksichtigt. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.

Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Käufers. Transportversicherungen werden von uns  nur auf ausdrückliche Anweisung des Käufers vorgenommen.

Zahlungsbedingungen
Unsere Zahlungsfristen gelten ab Rechnungsdatum. Dieses gilt sowohl für Hauptrechnungen als auch für Teil- und Nachberechnungen.

Unsere Rechnungen für Reagenzien und Verbrauchs-material sind zahlbar:

  1. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit
    2 % Skonto.
  2. Innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.

Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Ein Skontoabzug bei Zahlung mittels Wechsel ist ausgeschlossen.

Bei  Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3 % p. a. über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu vergüten. Mit Beginn des Mahnprozesses berechnen wir pro Mahnung eine Aufwandspauschale. Die Geltend­machung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige bei uns ein­geht, als Zahlungseingang. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des  Käufers bekannt oder gerät er mit seiner Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen haben wir das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Käufers einzustellen.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung seitens des Käufers mit etwaigen eigenen Forderungen, gleichgültig aus welchem Rechts­grund, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig ist. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Käufers kommt nur dann in Betracht, wenn unsere Ansprüche und die des Käufers aus ein und demselben Vertragsverhältnis stammen. Trifft dies nicht zu, so ist jegliches Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Käufers, insbesondere auch das kaufmännische Zurück­behaltungsrecht aus § 369 HGB, ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt, Sicherungsabtretung und Pfandrecht
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Zahlung unserer Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund,  aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die in unserem Eigentum stehenden Waren zu verfügen. Zu Verpfändungen, Abtretungen und Sicherungsübereig­nungen ist er nicht berechtigt.

Alle Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräuße­rung der von uns gelieferten Ware - auch solcher Waren, die im Laufe einer weiteren Geschäftsverbindung geliefert werden - werden bereits jetzt in voller Höhe an uns abgetreten, und zwar bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen Forderungen aus Warenlieferungen.

Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, Namen und Anschrift der Drittschuldner und die Höhe sämtlicher Forderungen gegen dieselben bekannt zu geben. Über­steigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forde­rungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl selbst freigeben oder deren Freigabe bewirken.

Lieferverzug
Bei Lieferungsverzug ist der Käufer in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt; Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen. Im Übrigen haften wir lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, und zwar auch bei Schadensersatz­ansprüchen aus eventuell konkurrierenden Anspruchs­grundlagen. Sollte der Käufer im Falle des Lieferungs­verzuges berechtigterweise den Rücktritt vom Vertrag erklären, so ist die Geltendmachung jeden Schaden­ersatzes seitens des Käufers auch aufgrund der obigen Anspruchsgrundlagen ausgeschlossen.

Abnahmeverzug
Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, können wir anstelle des Rechtes § 326 BGB auch das Recht geltend machen, vom Vertrag nur teilweise zurückzu­treten und hinsichtlich  des anderen Teils Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Gewährleistung
Auf Laborgeräte geben wir eine Gewährleistung von 2 Jahren. Beanstandungen sind nur innerhalb von 10 Ta-gen nach Empfang der Ware schriftlich unter Angabe von Bestelldaten, der Rechnungs- und Chargen­bezeichnung uns gegenüber geltend zu machen. Die Pflicht des Käufers zur Untersuchung der gelieferten Ware besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Wir haben nach unserer Wahl zunächst das Recht zur Nach­besserung oder Ersatzlieferung. Erst nach erwiesenen erfolglosen Nachbesserungen oder der Ersatzlieferung kann der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen.

Jegliche Haftung unsererseits beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Ansprüche  aus Verzug, Schlechterfüllung der Nach­besserungspflicht und auf Schadensersatz, gleichgültig, welche Anspruchsgrundlage erfüllt ist. Tritt der Käufer im Einverständnis mit uns vom Vertrag zurück, so ist der Schadensersatz zugunsten des Käufers ausgeschlossen.

Haftung und Gewährleistung sind grundsätzlich ausge­schlossen,

  1. wenn die Ware nicht für die in der Begleitliteratur angegebenen Zwecke und gemäß den angegebenen Methoden verwendet wird,
  2. wenn die angegebenen Lagervorschriften und Laufzeit­angaben vom Käufer oder Verwender nicht eingehalten werden oder
  3. für die unsachgemäße Anwendung der Ware durch den Käufer oder Verwender und alle daraus entste­henden Folgen.

Eine Haftung gegenüber Dritten ist, sofern gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Von uns ordnungsgemäß gelieferte Ware darf vom Käufer nur zurückgesandt werden, wenn wir uns ausdrücklich zur Rücknahme schriftlich bereit erklärt haben. Rücksendungen, die ohne vorherige Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer erfolgen, werden auf Kosten und Gefahr des Absenders an diesen zurückgesandt.

Schriftform
Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbind­lichkeit schriftlicher Bestätigung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag entstehenden Ansprüche ist Reinfeld. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheck­beförderung, ist ausschließlicher Gerichtsstand Lübeck.

 

 

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